Hauptmenü
Hier die wichtigsten Infos für Hundehalter zum aktuellen Hundegesetz (Aktualisiert 19. März 2011)
Vor Anschaffung eines Hundes müssen Sie ...
Eine Haftpflichtversicherung von mindestens CHF 1 Mio. abschliessen
Abklären, ob ihr zukünftiger Hund eine Mikrochip trägt, welcher bei bei ANIS, der zentralen Datenbank, registriert ist.
Als Ersthundehalter einen SKN Theoriekurs besuchen
Nach Übernahme eines Hundes müssen Sie ...
Ihren Hund innert 10 Tagen bei ANIS und ihrer Wohngemeinde unter Angabe der Microchips-
Die jährliche Hundesteuer bei der Wohngemeinde begleichen
Einen praktischen Sachkundenachweis innerhalb eines Jahres erlangen
Zusätzlich für grosse, massige Hunde im Kanton Zürich, welche nach dem 31.12.2010 geboren sind, gilt:
Besuch einer Welpenförderung und eines Junghundekurses oder bei Übernahme eines älteren Hundes einen Erziehungskurs. In diesen Kursen ist der Sachkundenachweis (SKN) mit eingeschlossen. Betrifft alle Hunde der Rassetypenliste I. Weitere Infos dazu finden Sie weiter unten.
Ausnahme: Wird ein Hund im Alter von 8 Jahren übernommen, so muss nur der praktische Sachkundenachweis innerhalb eines Jahres absolviert werden.
Bitte beachten!
Die Übernahme eines Hundes der Rassentypenliste II ist im Kanton Zürich verboten. Vergewissern Sie sich deshalb, dass es sich um keinen Hund handelt, welcher zu dieser Liste gehört. In Zweifelsfall kontaktieren Sie das Veterinäramt des Kantons Zürichs.
Obligatorische Kurse dürfen nur von Ausbilderinnen und Ausbildern, welche im Besitz einer Bewilligung des Veterinäramts sind, durchgeführt werden.
Als Hundehalter gilt, diejenige Person, welche bei ANIS registriert ist!
Weiterführende Links:
Bundesamt für Veterinärwesen: www.bvet.admin.ch
Veterinäramt Zürich: www.veta.zh.ch
Rassentypenlisten
Rassentypenliste I
Dies betrifft Rassen-
Rassentypliste alphabetisch geordnet (PDF 136 KB)